b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'272.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'142.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung