1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Gemeinde Guggisberg vom 20. Januar 2020 und die Verfügung des AGR vom 15. August 2019 werden aufgehoben. Dem Baugesuch vom 31. Januar 2019 wird der Bauabschlag erteilt. 2. a) Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.