Dass die Beschwerdegegnerschaft mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung keinen namhaften Beitrag an ihren Existenzbedarf zu leisten vermag, bleibt auch im Jahr 2020 und damit nach dem vom LANAT als Aufbaujahr bezeichneten Jahr 2019 so. Die Zahlen des laufenden Betriebsjahrs 2020 in dem mit Eingabe vom 15. Juli 2020 nachgereichten Businessplan 2020-2021 (Stand 14.07.2020) ergeben nämlich Folgendes: