Im Jahr 2019 wies die Beschwerdegegnerschaft einen landwirtschaftlichen Betriebsertrag von Fr. 14'150.20 aus. Nach Abzug des Material- und Warenaufwandes resultierte ein Bruttoergebnis von Fr. 5'203.00 und nach Abzug des übrigen betrieblichen Aufwandes und des 10/14 BVD 110/2020/21