Neben den Einnahmen aus der Direktvermarktung der auf dem Hof produzierten Produkte weist die Beschwerdegegnerschaft zudem sowohl in der Jahresrechnung 2019 als auch im Businessplan 2018-2021 und im aktualisierten Businessplan 2020-2021 (Stand 14.07.2020) Erträge und Aufwände aus dem Wiederverkauf von Regionalprodukten aus (vgl. auch Schreiben der Beschwerdegegnerschaft vom 22. Juni 2020 als Beilage zur Eingabe vom 25. Juni 2020). Auch der Einkauf und Weiterverkauf von diesen Fremdprodukten kann hier nicht berücksichtigt werden, stammen diese Produkte doch nicht aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion.