In den von der Beschwerdegegnerschaft im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens gelieferten Zahlen haben daher insbesondere die Einnahmen aus der Dauervermietung einer Wohnung sowie der Vermietung einer Ferienwohnung unberücksichtigt zu bleiben, haben diese doch nichts mit der eigentlichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu tun. Neben den Einnahmen aus der Direktvermarktung der auf dem Hof produzierten Produkte weist die Beschwerdegegnerschaft zudem sowohl in der Jahresrechnung 2019 als auch im Businessplan 2018-2021 und im aktualisierten Businessplan 2020-2021 (Stand 14.07.2020)