Angaben der Beschwerdegegnerschaft im Businessplan 2018-2021 wendete sie mit ihren Kindern sowie freiwilligen HelferInnen im Jahr 2019 geschätzt 2'974 Arbeitsstunden für den Betrieb auf (Beschwerdegegnerschaft: 1'641 Stunden, minderjährige Kinder der Beschwerdegegnerschaft: 1'076 Stunden, freiwillige HelferInnen: 257 Stunden), für das Jahr 2020 schätzt sie die Arbeitsstunden auf 2'412 (Businessplan 2020-2021, Stand 14.07.2020). Es ist schliesslich unbestritten, dass der Betrieb vom LANAT, Abteilung Direktzahlungen am 26. März 2019 als Betrieb im Sinne von Art. 6 LBV als landwirtschaftliches Unternehmen anerkannt wurde.