Die Einnahmen aus der Landwirtschaft hätten bereits heute eine existenzsichernde Funktion und würden einen massgebenden Erwerbsanteil ausmachen. Gleichzeitig führten sie aus, der Beschwerdegegner 1 habe sein Arbeitspensum als Schreiner für die Sommermonate erneut auf ca. 40 % reduziert, um dem Pensum auf dem Hof gerecht zu werden.