Mit Eingabe vom 25. Juni 2020 reichten die Beschwerdeführenden neue Zahlen zum voraussichtlichen Nettoeinkommen in den Jahren 2020 und 2021 ein, welche sich nach Aufforderung des Rechtsamts mit Eingabe vom 15. Juli 2020 in einem aktualisierten Businessplan 2020-2021 (Stand 14.07.2020) darstellten. Mit diesen Zahlen werde offensichtlich, dass es sich nicht um eine Freizeitlandwirtschaft handle. Die Einnahmen aus der Landwirtschaft hätten bereits heute eine existenzsichernde Funktion und würden einen massgebenden Erwerbsanteil ausmachen.