Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Gesuchs um Betriebsanerkennung sei sodann u.a. festgestellt worden, dass der Betrieb die Bedingungen zur Anerkennung eines landwirtschaftlichen Unternehmens gemäss Art. 6 LBV10 erfülle. Die eigentliche Anerkennung sei dann mit Verfügung vom 26. März 2019 per 1. Januar 2019 erfolgt. 10 Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen vom 7. Dezember 1998 (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV; SR 910.91).