Mit Stellungnahme vom 27. März 2020 führt das LANAT aus, entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden würde man davon ausgehen, dass es sich zum Zeitpunkt des Baugesuchs resp. der inneren Aufstockung bereits um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelte. Im Gegensatz zum Anbau von Weizen, Gerste, Mais usw. seien bei Spezialkulturen wie den Vorliegenden keine grösseren Flächen nötig, damit ein wirtschaftlich bedeutsamer Umfang erreicht werde. Auf einer Hektare Heidelbeeren werde so z.B. ein Deckungsbeitrag von Fr. 89'959.00 erzielt bei 2'544 Arbeitskraftstunden, bei Gemüse ein solcher von Fr. 18'821.00 pro Hektare.