Die Beschwerdegegnerschaft hält in der Beschwerdeantwort vom 17. März 2020 dagegen, vorliegend seien auf dem Grundstück Nr. G.________ ein Gemüse-, Kartoffel- und Heidelbeerfeld von 300 m2, ein Himbeer- und Brombeerfeld von 200 m2 und ein Erdbeerfeld von 100 m2 angelegt. Hinzu kämen 38 Hochstammfeldbäume, die ca. 3'800 m2 Land in Anspruch nehmen würden. Das gebe rein für den Garten- und Gemüsebau insgesamt eine Fläche von 5'000 m2, welche von ihnen bewirtschaftet würde. Daneben würden sie 9 Schafe, 7 Ziegen und 21 Hühner halten. Dieser Tierbestand werde laufend vergrössert. Sie hätten das Grundstück schon im Jahr 2016 gekauft und danach ab 2018 – und damit rund zwei Jahre vor Einreichung