34 Abs. 5 RPV. Vorliegend würden auf dem Betrieb gemäss GELAN 2019 Spezialkulturen (Freilandgemüse, Erdbeeren, Himbeeren und Heidelbeeren) auf einer Fläche von rund 1'093 m2 im gewachsenen Boden angebaut (Freilandanbau). Gestützt auf diesen Fachbericht verfügte das AGR mit Verfügung vom 15. August 2019, das Bauvorhaben sei gemäss Art. 16a Abs. 2 RPG zonenkonform. Man sehe keinen Grund, an den Angaben und Ausführungen des LANAT zu zweifeln, die Begründung sei schlüssig und nachvollziehbar. Dem Vorhaben stünden keine überwiegenden Interessen entgegen.