Beschwerdegegnerschaft vorbringt, ist im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob von einer bodenabhängigen oder bodenunabhängigen Bewirtschaftung auszugehen ist, irrelevant. Der Folientunnel stellt entsprechend – der Einschätzung des LANAT folgend – eine Baute für eine bodenunabhängige Bewirtschaftung dar. Art. 16a Abs. 1 RPG fällt schon aus diesem Grund ausser Betracht. 4. Zonenkonformität, Freizeitlandwirtschaft oder Landwirtschaftsbetrieb