welches von der Aussaat bis zur Ernte unter der Abdeckung verbleibt, womit bezüglich dieses Teils in Anwendung der aufgeführten bundesgerichtlichen Rechtsprechung der Zusammenhang mit der Freilandproduktion und der notwendige Bezug zum natürlichen Boden fehlt, auch wenn der Tunnel nicht beheizt wird. Von einer blossen Hilfsfunktion des Folientunnels kann unter diesen Umständen nicht gesprochen werden, zumal der klar überwiegende Teil der Fläche dem Anbau von Gemüse ohne Bezug zur Freilandproduktion dient. Eine überwiegend bodenabhängige Produktion ist daher zu verneinen. Dass die Erzeugnisse nicht an Grossverteiler verkauft werden, sondern alles im hofeigenen Laden verkauft wird, wie die