Grundsätzlich ist eine einzelfallbezogene Gesamtwürdigung vorzunehmen. Für die Beurteilung, ob von einer überwiegend bodenabhängigen Produktion gesprochen werden kann, ist eine mehr an qualitativen denn an quantitativen Faktoren anknüpfende Betrachtungsweise entscheidend. Dies bedeutet, dass den Gewächshäusern oder festen Abdeckungen nur eine Hilfsfunktion bei der unter natürlichen Bedingungen erfolgenden Kultivierung des Bodens zukommen darf.6