Eine abschliessende Umschreibung ist darin jedoch nicht zu erblicken, d.h. es kann nicht e contrario geschlossen werden, dass die Bewirtschaftung zwingend bereits dann bodenabhängig ist, wenn die Pflanzen im natürlichen Boden wurzeln. Der notwendige Bezug zum natürlichen Boden fehlt in der Regel auch bei Gewächshäusern oder festen Abdeckungen, in denen die Pflanzen von der Saat bis zum Verkauf verbleiben; dies gilt selbst dann, wenn die Pflanzen direkt im gewachsenen Boden gezogen werden. Grundsätzlich ist eine einzelfallbezogene Gesamtwürdigung vorzunehmen.