Die Beschwerdegegnerschaft ist jedoch der Ansicht, dass es sich beim Anbau von Gemüse, wie er vorliegend geplant sei, um eine bodenabhängige Bewirtschaftung handle. So beabsichtige man, im Folientunnel diverse Gemüse (Tomaten, Gurke, Auberginen etc.) und die Aufzuchtsaat für Freilandgemüse (Salate, Kürbisse, Kohl, Zucchetti, Randen, Blumenkohl, Broccoli etc.) unterzubringen. Diese würden direkt im Boden wurzeln. Der Folientunnel werde nicht beheizt und bleibe auf zwei Seiten offen. Diesem komme eine blosse Hilfs-, nicht aber eine Hauptfunktion zu.