a) Das AGR stellte mit Verfügung vom 15. August 2019 gestützt auf den zweiten Fachbericht des LANAT vom 28. Juni 2019 fest, dass das geplante Bauvorhaben der Beschwerdegegnerschaft als zonenkonforme innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 37 RPV4 bewilligt werden könne. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde mit dem angefochtenen Entscheid die Baubewilligung.