Die Verfahrensbeteiligten erhielten danach Gelegenheit, zum Beweisverfahren Stellung zu nehmen. Sowohl die Beschwerdeführenden (Eingabe vom 24. Juni 2020) als auch die Beschwerdegegnerschaft (Eingabe vom 25. Juni 2020) hielten an ihren Anträgen fest, wobei die Beschwerdegegnerschaft neue Zahlen zum geschätzten Nettoeinkommen der Jahre 2020 und 2021 aufführte. Mit Verfügung vom 29. Juni 2020 führte das Rechtsamt aus, die neuen Zahlen würden weitere Abklärungen nötig machen. Diese Zahlen liessen sich nicht aus dem von der Beschwerdegegnerschaft eingereichten Businessplan 2018-2021 ableiten.