3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 11. März 2020 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerschaft stellt mit Beschwerdeantwort vom 17. März 2020 ebenfalls den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Denselben Antrag stellt die Gemeinde mit Stellungnahme vom 20. März 2020 und das LANAT mit Stellungnahme vom 27. März 2020.