1/14 BVD 110/2020/21 erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das AGR kam mit Verfügung vom 15. August 2019 gestützt auf den zweiten Fachbericht des Amtes für Landwirtschaft und Natur der Kantons Bern (LANAT) vom 28. Juni 2019 zum Schluss, dass das Bauvorhaben gemäss Art. 16a Abs. 2 RPG1 zonenkonform ist. Dem Vorhaben stünden keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Mit Entscheid vom 20. Januar 2020 erteilte die Gemeinde Guggisberg die Baubewilligung.