betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Guggisberg vom 20. Januar 2020 (Baugesuch Nr. 852-02/2019; Folientunnel) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 15. August 2019 (G.-Nr. 2018.JGK.7633) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 31. Januar 2019 bei der Gemeinde Guggisberg ein Baugesuch ein für die Erstellung eines Folientunnels mit einer Länge von 25 m, einer Breite von 8 m und einer Höhe von 3.9 m zwecks Anbaus von Gemüse und Beeren für die Direktvermarktung im eigenen Hofladen auf Parzelle Guggisberg Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben