Das neue Bauvorhaben gemäss Baugesuch vom 14. August 2020 zur Verkleidung der Container mit Dachbegrünung wäre theoretisch ohne Auflagen bewilligungsfähig, da es den Vorschriften entspricht. Dies gälte allerdings nur, wenn es sich um ein gänzlich neues Vorhaben handeln würde. Vorliegend stehen aber die zehn Container bereits seit mehreren Jahren. Seit Ablauf der befristeten Bewilligung vom 15. August 2017, also seit 15. August 2020, sind die Container baurechtswidrig. Daran ändert auch die Einreichung des Baugesuchs vom 14. August 2020 nichts, da die Einreichung nicht drei Monate vor Ablauf der Baubewilligung und damit zu spät erfolgte.