Dies wird vom Beschwerdeführer auch nicht bestritten. Er akzeptierte denn auch den damaligen Entscheid vom 15. August 2017, wonach die Container nur während maximal drei Jahren aufgestellt bleiben dürfen und anschliessend entweder entfernt werden müssen oder drei Monate vor Ablauf der Bewilligung ein Baugesuch zur Beplankung und Dachbegrünung einzureichen sei.