c) Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer im August 2017 für das Aufstellen von zehn Bürocontainern nur eine auf drei Jahre befristete Baubewilligung erteilt, da sie der Auffassung war, das Containerprovisorium vermöge sich gestalterisch nicht in die Umgebung einzufügen. Für den Fall eines längeren Aufstellens der Container verlangte die Gemeinde aus diesem Grund ein Baugesuch für die Verkleidung der Container mit Holzplanken und die Begrünung des Flachdachs.