Aufgrund der Covid-19 Situation sei die Verfügbarkeit von Handwerkern beeinträchtigt und es könnten grössere Verzögerungen bei der Vollendung der Bauarbeiten entstehen. Zudem sei die Frist so angesetzt, dass die Arbeiten im Winter ausgeführt werden müssten, was sich negativ auf die Bauzeit und die Kosten auswirken könnte. 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 30. Dezember 2020 die Abweisung der Beschwerde. 6. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.