4. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 9. Dezember 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der Auflage 7.5 in der vorliegenden Form und eine Verlängerung der Frist zur Realisierung des Bauvorhabens um sechs Monate auf zwölf Monate. Er macht insbesondere geltend, die völlig überraschende, ungewöhnliche, kurze Frist sei nicht nachvollziehbar, unangemessen und sogar willkürlich.