Baugesuch eingereicht werde. Daraufhin ersuchte der Beschwerdeführer am 26. Juni 2020 die Gemeinde darum, die Bürocontainer für zusätzliche zwei Jahre aufgestellt lassen zu können. Am 24. Juli 2020 wies die Gemeinde dieses Gesuch ab und hielt fest, sollten die 10 Bürocontainer länger am Standort belassen werden, sei dafür bis spätestens am 14. August 2020 ein ordentliches Baugesuch einzureichen, gemäss dem die Container ortsüblich beplankt und das Flachdach begrünt sei. Zudem sei ein Energienachweis beizulegen.