«Die Baubewilligung für das provisorische Aufstellen dieser Container wird auf drei Jahre befristet (ab Rechtskraft der Baubewilligung). Falls die Container länger stehen sollen, ist drei Monate vor Ablauf dieser Frist ein neues Baugesuch einzureichen. Die Container sind anschliessend ortsüblich zu beplanken und das Flachdach ist zu begrünen; ebenso müssten diese dann den Energievorschriften entsprechen (Erleichterung nicht mehr möglich).» «Nach Ablauf der befristeten Bewilligung (ohne Einreichen eines neuen Baugesuches) Die Container sind zu entfernen und das Terrain ist wiederherzustellen/zu begrünen. […]»