1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzellen Brienz (BE) Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2P. Nachdem das Gebäude auf der einen Parzelle abgebrannt war, reichte der Beschwerdeführer am 18. Mai 2017 ein Baugesuch ein für das Aufstellen von zehn Bürocontainern als Ersatz für das abgebrannte Gebäude für eine Dauer von maximal drei Jahren ab Bewilligungsdatum. Mit Entscheid vom 15. August 2017 erteilte die Gemeinde Brienz (BE) die auf drei Jahre befristete Baubewilligung. Als Auflagen verfügte sie unter anderen die Folgenden: