«Am OMEN Nr. 9 gemäss Standortdatenblatt vom 23. Januar 2020 (Revision: 2.0) muss innert drei Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung durchgeführt werden. Die Einhaltung des Anlagegrenzwertes von 5 V/m ist messtechnisch zu belegen.» 4. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.00 werden den Beschwerdeführenden 1 bis 42 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 1 bis 42 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung