Zum einen haben die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde keine entsprechende Auflage verlangt. Zum anderen handelt es sich bei der Ergänzung des Entscheids mit der fraglichen Auflage um einen untergeordneten Punkt. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.00 werden folglich den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt.