Auch besteht ein taugliches QS-System und Messverfahren für adaptive Antennen. Im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht weder die bestehenden Mess- und Berechnungsmethoden abgewiesen, noch die Abnahmemessungen und das QS-System für adaptive Antennen, die nach dem «Worst-Case»-Betrachtung beurteilt worden sind, beanstandet. Es bestehen somit keine Gründe für eine Verfahrenssistierung.