a) Die Beschwerdeführenden bringen schliesslich vor, mit den heutigen Grenzwerten der NISV sei nicht gewährleistet, dass Mobilfunkanlagen die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährde. Besonders die Eigenschaften von adaptiven Antennen seien geeignet, die Gesundheitsrisiken zu erhöhen. Unzählige Studien würden belegen, dass ein Gesundheitsrisiko bestehe. Sie fordern zusammengefasst, es sei die Gesetzes- und Verfassungswidrigkeit der Vorsorgegrenzwerte bzw. Anlagegrenzwerte festzustellen. Sinngemäss machen sie damit geltend, die Anlagegrenzwerte seien verfassungs- und gesetzeswidrig. Die strittige Baubewilligung sei auch aus diesem Grund aufzuheben.