h) Nach dem Gesagten ist die Messbarkeit der Strahlung auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich. Die Abnahmemessung erlaubt, ergänzend zur rechnerischen Prognose, nach Erstellung oder Umbau einer Mobilfunkanlage zu überprüfen, ob die Anlagegrenzwerte im bewilligten massgebenden Betriebszustand eingehalten sind. Die Abnahmemessungen werden von fachkundigen Messfirmen durchgeführt, die bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert sind. Eine Verletzung Art. 12 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 NISV liegt in diesem Zusammenhang entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden nicht vor. 9. Vorsorgeprinzip und Gesundheit