g) Nicht gefolgt werden kann den Beschwerdeführenden, soweit sie vorbringen, das auf dem 1400 MHz-Frequenzband ausgesendete 5G-Signal könne nicht gemessen werden. Die im technischen Bericht des METAS erläuterten Messmethoden für das 5G-Signal decken grundsätzlich den gesamten Frequenzbereich von 450 MHz bis 6 GHz ab, weshalb sie auch für die Strahlung im 1400 MHz-Band zur Anwendung kommen. Die Beschwerdeführenden legen keinen Beleg für ihre Behauptung vor, die Messmethoden würden beim Signal im 1400 MHz-Frequenzband versagen, weil es sich um einen ausschliesslichen Downlink-Kanal handle (Kommunikation von der Mobilfunkanlage zum Mobiltelefon).