f) In der Stellungnahme vom 15. Januar 2021 führte das AUE aus, die Aussage der Beschwerdeführenden, wonach bei adaptiven Antennen immer noch keine Abnahmemessungen durchgeführt werden könnten, sei nicht korrekt. Weiter hielt das AUE fest, die frequenzselektive Messmethode für das 5G Signal entspreche den Vorgaben des METAS. Diese Methode lasse sich genauso für das 1400 MHz-Band anwenden. Im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 befand auch das Bundesgericht, die vom METAS empfohlene Messmethode würde sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich erweisen.34