d) Gemäss dem Standortdatenblatt vom 23. Januar 2020 (Revision 2.0) beträgt die elektrische Feldstärke an den drei höchstbelasteten OMEN 4.94 V/m (OMEN Nr. 9), 2.32 V/m (OMEN Nr. 2) und 2.29 V/m (OMEN Nr. 3). Die Beschwerdeführenden haben in ihrer Beschwerde keine Abnahmemessung verlangt. Dennoch fällt auf, dass am höchstbelasteten OMEN Nr. 9, bei dem der Anlagegrenzwert von 5 V/m zu 98.8 % ausgeschöpft ist, keine Abnahmemessung angeordnet worden ist. Nach der Praxis kann die Behörde zwar in begründeten Fällen, in denen die Feldstärke an einem OMEN zu mehr als 80 % erreicht wird, auf eine Abnahmemessung verzichten.