a) Die Beschwerdeführenden monieren, gestützt auf den technischen Bericht des METAS (Eidgenössisches Institut für Metrologie) seien Abnahmemessungen noch immer nicht möglich. Die Signale müssten mit noch nicht definierten Faktoren multipliziert werden, da sonst die maximale Abstrahlung der Datenkeulen nicht ermittelt werden könnten. Je nachdem wie die Beschwerdegegnerin den Korrekturfaktor festlege, würden massive Grenzwerteüberschreitungen resultieren. Solange die für die Messempfehlungen notwendigen Faktoren nicht feststünden, könne nicht kontrolliert werden, ob die Grenzwerte eingehalten seien.