c) Die Beschwerdegegnerin hält fest, die für ein bestimmtes Frequenzband ersuchte Sendeleistung bei adaptiven Antennen könne zwar von einem Sendekegel in nur eine Richtung gesendet oder aber die bewilligte Sendeleistung könne auf verschiedene Sendekegel aufgeteilt werden. Die gesamte maximal ausgesendete Sendeleistung aller zu einem Moment aktiven Sendekegel entspreche aber immer maximal der für das entsprechende Frequenzband ersuchten Sendeleistung. Durch das QS-System könne sichergestellt werden, dass die maximal bewilligte Sendeleistung, mithin die äquivalente Sendeleistung (ERP) nicht überschritten und der zulässige Anlagegrenzwert eingehalten sei.