den drei höchstbelasteten Orten mit empfindlicher Nutzung, namentlich beim P.________gebäude I.________-Strasse 31 sowie den Liegenschaften Lyss Grundbuchblatt Nr. J.________ und Nr. E.________, einhält.24 Das Standortdatenblatt wurde vom AUE überprüft. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 1. Juli 2020 kam das AUE zum Schluss, der geplante Ausbau der Mobilfunkanlage erfülle die gesetzlichen Anforderungen und der Anlagegrenzwert sei an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten.25 Das folgt auch aus der Stellungnahme vom 15. Januar 2021 des AUE.