a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, es sei wahrscheinlich, dass der Anlagegrenzwert bei den Liegenschaften, welche im Standortdatenblatt aufgeführt seien, überschritten sei. Dies umso mehr als adaptive Antennen in steilerem Winkel nach unten senden könnten und das vertikale Antennendiagramm im Standortdatenblatt nicht korrekt sein könne. Die Beschwerdegegnerin sei aufzufordern, zu diesen Liegenschaften Immissionsprognosen abzugeben und das Baugesuch neu aufzulegen.