Zu diesem Schluss gelangte auch das Bundesgericht im Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023.22 Nicht nachvollziehbar ist, was die Beschwerdeführenden aus ihrer Rüge, wonach bei adaptiven Antennen die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme zu berücksichtigen sei, zu ihren Gunsten ableiten wollen. Mit der Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme soll ein Ausgleich dafür zur Anwendung gelangen, dass die maximale Sendeleistung nicht in alle Richtungen gleichzeitig abgestrahlt wird, indem nicht auf die in eine bestimmte Richtung kurzfristig mögliche