NISV vereinbare Berechnungsmethode dar. Zu diesem Schluss gelangte auch das Bundesgericht im Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023.22 Nicht nachvollziehbar ist, was die Beschwerdeführenden aus ihrer Rüge, wonach bei adaptiven Antennen die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme zu berücksichtigen sei, zu ihren Gunsten ableiten wollen.