c) Die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der fraglichen Antennen erfolgte im vorliegenden Fall gemäss den Empfehlungen des BAFU nach dem Worst-Case-Szenario (vgl. Erwägung 2d). Diese Berechnungsmethode beinhaltet keinen Korrekturfaktor. Das folgt aus dem Standortdatenblatt und der Stellungnahme vom 15. Januar 2021 des AUE. Danach wurde die Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen, beurteilt.