Namentlich beantragen die Beschwerdeführenden, es sei das Audit und die Bewertung der aktuellen ISO-Zertifizierung des QS-Systems der Beschwerdegegnerin sowie ein Amtsbericht oder ein unabhängiges Gutachten zu den Fragen einzuholen, ob bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden können und ob bereits erfolgte Abnahmemessungen von in Betrieb genommenen Anlagen den im Standortblatt prognostizierten Werten entsprechen. Weiter sei die D.________ Messmethode für Basisstationen 5G NR (Akkreditierungsnummer STS 0121) mitsamt Messprotokollen anderer Mobilfunkanlagen zu edieren.