e) Die Beschwerdeführenden stellen insgesamt fünf Verfahrens- bzw. Beweisanträge. Die Verfahrensanträge gemäss den Ziffern 2 und 4 sowie jene der Ziffern 3 und 5 haben einen identischen Wortlaut, womit effektiv drei Verfahrens- bzw. Beweisanträge zur Diskussion stehen (vgl. II./Ziffern 1 bis 3, Verfahrensanträge).