Im Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs galt die Empfehlung des BAFU, dass die Strahlenbelastung von adaptiven Antennen nach der «Worst-Case»-Betrachtung zu beurteilen ist (vgl. Erwägung 2d). Dementsprechend erfolgte hier die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der adaptiven Antennen nach dem Worst-Case-Szenario ohne Anwendung eines Korrekturfaktors.