Die Ersatzantennen der B.________, ebenfalls des Typs N.________ «AOC4518R8v06», sollen in den Frequenzbändern 700 - 900 MHz und 1.8 - 2.6 GHz sowie im Frequenzband 3.4 GHz betrieben werden. Soweit die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde vom 6. Dezember 2020 unter dem Titel «I. Sachverhalt» ausführen, das Bauvorhaben enthalte «drei adaptive Antennen der Firma O.________ mit einer Frequenz von 3600 MHz», bezieht sich ihre Sachverhaltsdarstellung auf ein anderes Antennenprojekt, das hier nicht Gegenstand des Verfahrens bildet.